Reisepass - Beantragung


Allgemeine Informationen


Ob Sie für eine Reise ins Ausland einen Reisepass benötigen, hängt vom jeweiligen Reiseland ab. Manchmal genügt auch der Personalausweis, in einigen Fällen ist aber auch ein Visum notwendig. Sie sollten sich daher rechtzeitig informieren, welche Dokumente Sie brauchen und wie lange diese bei der Einreise noch gültig sein müssen. Informationen dazu finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

Die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Ausweispflicht erfüllen Sie auch mit dem Besitz eines Reisepasses. Im Gegensatz zum Personalausweis ist im Reisepass jedoch nicht Ihre vollständige Wohnanschrift angegeben, sondern nur Ihr Wohnort.

Die Gültigkeit des Reisepasses ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt er sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre.

Erforderliche Unterlagen bei Antragstellung

Abholung des Reisepasses

Können Sie Ihren Reisepass nicht selbst abholen, haben Sie die Möglichkeit, einen Vertreter zu schicken. Dieser Vertreter benötigt neben der unterschriebenen Vollmacht seinen Personalausweis oder Reisepass.


Gebühren

Zur Beachtung!

In der Einwohnermeldestelle kann ausschließlich mit EC-Karte bezahlt werden. Barzahlungen sind nur noch in der Gemeindekasse möglich.


Ansprechpartner

Bau- und Ordnungsverwaltung
Bahnhofstraße 26
02689 Sohland a.d. Spree

Frau Corina Heyder
Zimmer 101
Bahnhofstraße 26
02689 Sohland a.d. Spree
Telefon (035936) 398 17
Telefax (035936) 398 88


Formulare

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