Anordnung von Sofortmaßnahmen (Abkochgebot) i.R.d. Gefahrenabwehr auf der Grundlage des Gesetztes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IFSG)
Sohland an der Spree, den 18.02.2026
Das Abkochgebot von Trinkwasser für die Ortslage Neudorf in der Gemeinde Sohland a.d. Spree wurde am
18.2.2026 durch das Gesundheitsamt des Landratsamtes Bautzen aufgehoben!









