Unternehmensgründer - Erteilung einer Steuernummer

Sohland an der Spree

Informationen zur steuerlichen Erfassung von Unternehmensgründern

Existenzgründer sind ab dem 1. Januar 2020 verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an ihr zuständiges Finanzamt zu übermitteln (§ 138 Abs. 4 der Abgabenordnung). Die Betroffenen erhalten deshalb keine gesonderte Aufforderung ihres Finanzamtes mehr, den Fragebogen auszufüllen und zu übersenden.

Für eine schnelle und effiziente Übersendung gibt es die Möglichkeit, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung Mein ELSTER auszufüllen und elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

 

Dieses Angebot ist kostenfrei und kann das Verfahren zur Erteilung einer Steuernummer beschleunigen.