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Zensus 2022

Sohland an der Spree, den 10. 05. 2022

Zensus 2022 - Das Wichtigste im Überblick

Die Europäische Union verpflichtet ihre Mitgliedstaaten, alle zehn Jahre einen Zensus durchzuführen. Der Zensus 2022 in Deutschland ist eine Kombination aus der registergestützten Verfahren und Befragungen. Zu diesen Befragungen gehört die Personenerhebung und die Gebäude- und Wohnungszählung. In Sachsen ist das Statistische Landesamt zuständig.

Für die Organisation der Vorbereitung und Durchführung der Personenerhebung vor Ort wurden in Sachsen 48 Erhebungsstellen eingerichtet. Eine Übersicht der eingerichteten Erhebungsstellen finden Sie unter: https://zensus.sachsen.de/erhebungsstellen.html

Haushaltebefragung im Rahmen der Personenerhebung

kurzes persönliches Interview aller Haushalte an ausgewählten Stichprobenanschriften

und allen Bewohnerinnen und Bewohnern von Wohnheimen.

 

Stichtag der Befragung ist der 15. Mai 2022 (= Tag der Wohnsituation) Abschluss der Befragungen vor Ort ist nach ca. drei Monaten

Ein Teil der Befragten gibt über einen Online-Fragebogen zusätzlich Auskunft zur Wohnsituation, Schul- und Ausbildung oder Erwerbstätigkeit.

 

In wenigen Haushalten und Wohnheimen wird mit einer Wiederholungsbefragung die Qualität der Ergebnisse überprüft.

Es besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht.

Für die Befragungen wurden von den Erhebungsstellen Interviewerinnen und Interviewer sogenannte Erhebungsbeauftragte - ausgewählt, umfassend geschult und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

 

Die Erhebungsbeauftragten melden das persönliche Interview im Vorfeld mit einem Terminvorschlag durch ein Ankündigungsschreiben in Form eines sogenannten Selfmailers im Briefkasten mit ihrem Namen an (siehe Anlage 1). Die darauf vermerkten Telefonnummern der Erhebungsbeauftragten sowie der Erhebungsstelle können bei Rückfragen oder Terminverschiebungen genutzt werden.

Mit einem offiziellen personalisierten Ausweis können die Erhebungsbeauftragten gegenüber den Auskunftspflichtigen ihre Identität nachweisen. Dieser wurde durch die zuständige Erhebungsstelle ausgestellt.

Für die Befragungen muss kein Zugang zur Wohnung für die Erhebungsbeauftragten gewährt werden. Die Befragungen können an der Tür oder im Flur erfolgen.

Die Befragung dauert jeweils nur wenige Minuten und umfasst beispielsweise Angaben zur Haushaltsgröße, zum Namen, Geschlecht und Familienstand sowie Staatsangehörigkeit.

Ein Teil der auskunftspflichtigen Personen erhält im Anschluss Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen, um zusätzlich Auskünfte zur Wohnsituation, Schul- und Ausbildung oder Erwerbstätigkeit zu erteilen.

 

Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ)

postalische Erhebung, wird direkt durch das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen durchgeführt.

kein persönliches Interview, sondern Online-Fragebogen für alle Personen mit Haus- und Wohnungseigentum oder deren Verwalter zu ihren Immobilien, bspw. zu Baujahr, Größe, Ausstattung etc.

 

Post vom Statistischen Landesamt mit Zugangskennung zum Online-Fragebogen am

9. und 11. Mai 2022 (siehe Anlage 2)

Es besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht.

Sicherheit

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Statistischen Landesamtes und der Erhebungs-

stellen sowie die Erhebungsbeauftragten unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und der statistischen Geheimhaltungspflicht.

 

Die Online-Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt.

Einzeldaten werden nicht an Dritte weitergegeben, auch nicht an andere Behörden außerhalb der Statistik.

 

Personenbezogene Daten werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt von weiteren Angaben getrennt und gelöscht, sodass keinerlei Rückschlüsse auf die Person möglich ist.

Mehr Informationen finden Sie unter:

Darüber hinaus steht Ihnen die zuständige Erhebungsstelle bei Fragen zur Verfügung.

©

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

 

 

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