Zensus 2022
Zensus 2022 - Das Wichtigste im Überblick |
Die Europäische Union verpflichtet ihre Mitgliedstaaten, alle zehn Jahre einen Zensus durch- zuführen. Der Zensus 2022 in Deutschland ist eine Kombination aus der registergestützten Verfahren und Befragungen. Zu diesen Befragungen gehört die Personenerhebung und die Gebäude- und Wohnungszählung. In Sachsen ist das Statistische Landesamt zuständig. |
Für die Organisation der Vorbereitung und Durchführung der Personenerhebung vor Ort wur- den in Sachsen 48 Erhebungsstellen eingerichtet. Eine Übersicht der eingerichteten Erhe- bungsstellen finden Sie unter: https://zensus.sachsen.de/erhebungsstellen.html |
Haushaltebefragung im Rahmen der Personenerhebung |
kurzes persönliches Interview aller Haushalte an ausgewählten Stichprobenanschriften und allen Bewohnerinnen und Bewohnern von Wohnheimen. |
Stichtag der Befragung ist der 15. Mai 2022 (= Tag der Wohnsituation) Abschluss der Befragungen vor Ort ist nach ca. drei Monaten |
Ein Teil der Befragten gibt über einen Online-Fragebogen zusätzlich Auskunft zur Wohn- situation, Schul- und Ausbildung oder Erwerbstätigkeit. |
In wenigen Haushalten und Wohnheimen wird mit einer Wiederholungsbefragung die Qua- lität der Ergebnisse überprüft. |
Es besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. |
Für die Befragungen wurden von den Erhebungsstellen Interviewerinnen und Interviewersogenannte Erhebungsbeauftragte - ausgewählt, umfassend geschult und zur Verschwiegenheit verpflichtet. |
Die Erhebungsbeauftragten melden das persönliche Interview im Vorfeld mit einem Termin- vorschlag durch ein Ankündigungsschreiben in Form eines sogenannten Selfmailers im Brief- kasten mit ihrem Namen an (siehe Anlage 1). Die darauf vermerkten Telefonnummern der Erhebungsbeauftragten sowie der Erhebungsstelle können bei Rückfragen oder Terminver- schiebungen genutzt werden. |
Mit einem offiziellen personalisierten Ausweis können die Erhebungsbeauftragten gegenüber den Auskunftspflichtigen ihre Identität nachweisen. Dieser wurde durch die zuständige Erhe- bungsstelle ausgestellt. |
Für die Befragungen muss kein Zugang zur Wohnung für die Erhebungsbeauftragten gewährt werden. Die Befragungen können an der Tür oder im Flur erfolgen. |
Die Befragung dauert jeweils nur wenige Minuten und umfasst beispielsweise Angaben zur Haushaltsgröße, zum Namen, Geschlecht und Familienstand sowie Staatsangehörigkeit. |
Ein Teil der auskunftspflichtigen Personen erhält im Anschluss Zugangsdaten zu einem On- line-Fragebogen, um zusätzlich Auskünfte zur Wohnsituation, Schul- und Ausbildung oder Er- werbstätigkeit zu erteilen.
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Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) |
postalische Erhebung, wird direkt durch das Statistische Landesamt des Freistaates Sach- sen durchgeführt. |
kein persönliches Interview, sondern Online-Fragebogen für alle Personen mit Haus- und Wohnungseigentum oder deren Verwalter zu ihren Immobilien, bspw. zu Baujahr, Größe, Ausstattung etc. |
Post vom Statistischen Landesamt mit Zugangskennung zum Online-Fragebogen am |
9. und 11. Mai 2022 (siehe Anlage 2) |
Es besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. |
Sicherheit |
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Statistischen Landesamtes und der Erhebungs- |
stellen sowie die Erhebungsbeauftragten unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und der statistischen Geheimhaltungspflicht. |
Die Online-Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt. |
Einzeldaten werden nicht an Dritte weitergegeben, auch nicht an andere Behörden außer- halb der Statistik. |
Personenbezogene Daten werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt von weiteren Angaben getrennt und gelöscht, sodass keinerlei Rückschlüsse auf die Person möglich ist. |
Mehr Informationen finden Sie unter: |
Darüber hinaus steht Ihnen die zuständige Erhebungsstelle bei Fragen zur Verfügung. |
© |
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen |