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Informationen zur Grundsteuerreform

Sohland an der Spree, den 28. 06. 2022

In einem gemeinsamen Video haben die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag auf die Notwendigkeit zur Umsetzung der Reform der Grundsteuer hingewiesen. Die Erklärungspflichtigen sind demnach dazu aufgerufen, in der Zeit zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 eine Erklärung elektronisch bei dem Finanzamt einzureichen.

 

Die Grundsteuer ist eine zentrale Säule der Kommunalfinanzierung. Mit ihrem stabilen Aufkommen von rund 15 Mrd. Euro war sie gerade in den vergangenen Jahren der Corona-Pandemie in wichtiger Stabilitätsanker für die kommunalen Haushalte. Mit ihr werden unter anderem Schulen, Kindergärten, Büchereien sowie die Erhaltung und der Ausbau der Infrastruktur finanziert.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Rechtslage Grundbesteuerung für verfassungswidrig erklärt, da die der Besteuerung zugrundeliegenden Einheitswerte auf schon lang zurückliegende Wertfeststellungen fußen. Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz wurde eine gesetzliche Neureglung geschaffen mit der Möglichkeit mittels Landesgesetz vom Bundesgesetz abzuweichen.

Auch wenn die auf Grundlage der neuen Werte berechnete Grundsteuer erst ab dem 01.01.2025 zu zahlen ist, bedarf es einer rechtzeitigen Abgabe der Erklärung bis zum 31.10.2022 in elektronischer Form. Aufgrund der grundlegenden Reform brauchen die Finanzverwaltungen ausreichend Vorlauf, um die Werte der Grundstücke feststellen zu können. Erst im Anschluss können die Städte und Gemeinden die neue Grundsteuer erheben.

Um einen umfassenden Überblick über die Bedeutung der Grundsteuer und die Notwendigkeit einer rechtzeitigen Abgabe zu erhalten, haben die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag ein gemeinsames Video produziert, das sich an alle Erklärungspflichtigen richtet.

 

 

 

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