Amtliche/Öffentliche Bekanntmachungen
Außenbereichsatzung "Am Wiesengrundweg"
Anlass für die Aufstellung der vorliegenden Außenbereichssatzung ist der aktuelle Bauwunsch des Grundstückeigentümers Flurstück 755 zum Bau eines neuen Einfamilienhauses im Kreuzungsbereich des Wiesengrundweges zwischen den Hausnummern 2 und 3. Die Gemeinde Sohland a.d. Spree hat daraufhin geprüft, inwieweit diese bauliche Entwicklung mit der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde insgesamt vereinbar ist, um gleichzeitig eine Vorabanfrage beim Landratsamt Bautzen, dem Regionalen Planungsverband und der Raumordnungsbehörde durchgeführt. Im Ergebnis der Recherchen ist die Gemeinde Sohland zu der Auffassung gekommen, dass der Erlass einer Außenbereichssatzung grundsätzlich möglich ist und hat deshalb einen Aufstellungsbeschluss dazu gefasst.
Der Gemeinderat der Gemeinde Sohland a.d. Spree hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.01.2023 mit Beschluss Nr. R41-443-2023 beschlossen, den Entwurf der Außenbereichssatzung "Am Wiesengrundweg" einschließlich der Begründung in der Fassung vom Januar 2023, gemäß §3 Abs. 2 BauGB, für den Zeitraum
vom 13. Februar 2023 bis einschließlich 17. März 2023
während der nachstehenden Zeit
Montag - Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag - Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Sohland a.d. Spree, Bahnhofstraße 26, 02689 Sohland a.d. Spree, 1 Obergeschoss - Bauamt, auszulegen. Während dieser Auslegungsfrist können im Bauamt der Gemeindeverwaltung Sohland a.d Spree (Ansprechpartner Herr Fröde) Anregungen von Bürgern schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die berührten Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen der Anhörung nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Zusätzlich sind diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen der Außenbereichsatzung "Am Wiesengrundweg" über die Internetseite der Gemeinde Sohland a.d. Spree einsehbar.
Sohland a.d Spree, 25.01. 2023