Der Gemeinderat der Gemeinde Sohland a.d. Spree hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.09.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Erweiterung Einkaufsmarkt Bahnhofstraße“ gefasst.
Dabei sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Erweiterung und Modernisierung des bestehenden Marktes bzw. Nahversorgungsstandortes an der Bahnhofstraße geschaffen werden. Mit dem geplanten Bebauungsplan wird die ursprünglich festgesetzte städtebauliche Ordnung prinzipiell beibehalten. Der am Standort Bahnhofstraße langjährig existierende Penny-Markt + separater Fleischerei sowie zwei weitere kleinere Gebäude, die durch kleinteilige Handelsbetriebe belegt sind, sollen durch den Neubau eines Penny-Marktes und eines REWE-Supermarktes ersetzt werden. Mit dem geplanten Neubau soll eine großzügigere Verkaufsraumgestaltung und eine optimierte Warenpräsentation die Kundenfreundlichkeit des Nahversorgungszentrums deutlich erhöhen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Sohland a. d. Spree hat am 19.10.2023 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Erweiterung Einkaufsmarkt Bahnhofstraße“ gefasst. Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich Begründung findet in der Zeit
vom 13.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023
während der nachstehenden Zeiten
Montag - Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag - Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 13.00 - 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Sohland a.d. Spree, Bahnhofstraße 26, 02689 Sohland a.d. Spree, 1. Obergeschoss - Bauamt, statt.
Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dabei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Sohland a. d. Spree, Bauamt (Ansprechpartner Herr Fröde) abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Außerdem hat während der öffentlichen Auslegung jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und sich über allgemeine Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.
Die berührten Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen der Anhörung nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Parallel dazu können auf der Internetseite www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.
Sohland a.d. Spree, 08.11.2023
Planzeichnung 19.10.2023
Begründung 19.10.2023
Anlage 1 Begründung Auswirkungsanalyse
Anlage 2 Begründung Vorprüfung Einzelfall