Zollbestimmungen

 

Grenzübergang:
Rozany - Sohland
für Pkw, Krafträder, Radfahrer, Fußgänger

 

Zoll

 

Für Autos ist der Grenzübergang Sohland / Rožany seit dem 01.04.2003 geöffnet.
Die stationäre Grenzkontrolle ist zum Jahresende 2007 weggefallen. Die Bundespolizei wird auch künftig präsent sein und gemeinsam mit ihren in- und ausländischen Partnern auf beiden Seiten der Grenze für Sicherheit sorgen und können, unter bestimmten Voraussetzungen, im Inland Personen und Fahrzeuge anhalten sowie Gepäck und Ladung überprüfen.

Bei Benutzung des Überganges sowie der Wander- u. Radwege besteht weiterhin die Pflicht zum Mitführen  eines gültigen Reisedokuments!
In Tschechien gelten ab dem 01.07.2006 neue Vorschriften im Verkehrsrecht:
(Auszüge aus der SZ vom 17.07.2006)
Regelungen im Reiseverkehr

Waren für den persönlichen Bedarf

Aus jedem Land der Europäischen Union, von einigen Sondergebieten wie beispielsweise den Kanarischen Inseln abgesehen, können Sie Waren abgabenfrei mitbrinegen, wenn sie für den perönlichen Bedarf bestimmt sind.
Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie zum Beispiel Zigaretten und Alkohol sind bestimmt Richtmengen zu beachten. Werden diese überschritten, ist ein Nachweis über die private Verwendung erforderlich.
Bis zu folgenden Mengen wird eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen:
Tabakwaren
800 Stück Zigaretten 
400 Stück Zigarillos  (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3 g/Stück)
200 Stück Zigarren 
1 kg Rauchtabak
Spirituosen und alkoholische Getränke
10 Liter Spirituosen
20 Liter Zwischenerzeugnisse (z. B. Likörwein, Wermutwein)
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein)
110 Liter Bier
Kaffee (Röstkaffee oder löslicher Kaffee)
10 kg Kaffee
Kraftstoff
Tanken jenseits der Grenze  - Privatpersonen dürfen aus einem Mitgliedstaat der EU zum Eigenbedarf den Kraftstoff im Tank ihres Fahrzeuges und den Inhalt eines Reservebehälters (bis zu 20 Liter) steuerfrei mitbringen.
Voraussetzung für die Abgabenfreiheit der Reisemitbringsel ist, dass sie zu den Bedingungen des Binnenmarktes erworben wurden und aus dem  zoll- und steuerfreien Verkehr der Europäischen Union stammen.  Als Nachweis genügt die Rechnung oder der Kassenzettel.
Zollbestimmungen für Haustiere (Hunde, Katzen und Frettchen)
Seit dem 1. Oktober 2004 gelten für Haustiere zum Schutz vor Tollwut neue Tiergesundheitsbestimmungen. Diese schreibn für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in einem EU-Mitgliedstaates vor:
Generell dürfen pro Person maximal fünf Haustiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt, dem zuständigen Amtstierarzt oder auf der Internetseite www.verbraucherministerium.de in der Rubrik "Reisen mit Haustieren".

Anschrift der Zolldienststelle im Bundesland Sachsen

Hauptzollamt Dresden
Hartmut-Dost-Straße 5
01099 Dresden
Telefon: (0351) 81610
Fax: (0351) 8161130
E-Mail:
Weitere Informationen erhalten sie unter: www.zoll.de
Grenzübergang:
Sohland a. d. Spree (Taubenheim/Spree) - Sluknov (Kralovka) / Schluckenau (Königshain)
01.07. - 30.09. von 06.00 Uhr - 22.00 Uhr
nur für Fuß- und Radwanderer.
Bei Benutzung der Wander- u. Radwege hat der Reisende ein gültiges Grenzübertrittsdokument mit sich zu führen!

 

Der Grenzübergang ist im Jahr  vom 01.07. - 30.09.  jeweils von 6.00 bis 22. 00 Uhr geöffnet.
Dieser Übergang kann nur von Fuß- und Radfahrern genutzt werden !