Schiedsstelle der Gemeinde Sohland a.d. Spree

Herrn Klaus Gutsche

Fichteweg 2
02689 Sohland an der Spree

(035936) 30874

E-Mail:

 


Schiedsstelle der Gemeinde Sohland a.d. Spree

Im Freistaat Sachsen ist die Amtsbezeichnung der Schiedsperson

Friedensrichter/-in.

 

Friedensrichter der Gemeinde Sohland a.d. Spree ist

Herrn Klaus Gutsche

Fichtestraße 2

02689 Sohland a.d. Spree

Telefon:  035936 30874

E-Mail:

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen (Sächsisches Schiedsstellengesetz – SächsSchiedsStG)

 

Örtliche Zuständigkeit der Schiedsstelle:

Wohnanschrift des Antraggegners

Der Antragsteller hat die Möglichkeit, an jeder Schiedsstelle einen Antrag zu stellen.

 

Sachliche Zuständigkeit des Friedensrichters:

A         In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Schlichtungsverfahren)

B         In Strafverfahren (Sühneverfahren)

 

Einleitung des Verfahrens:

Das Verfahren wird eingeleitet durch einen Antrag. Dieser kann schriftlich erfolgen oder zu Protokoll erklärt werden. Außer Namen und Anschrift der Parteien muss der Antrag den Grund der Beschuldigung bzw. Forderung enthalten.

Es wird ein Kostenvorschuss erhoben!

Das Verfahren vor der Schiedsstelle ist einfach und kostengünstig.

Friedensrichter sind ehrenamtlich tätig. Sie haben die Aufgaben, zwischen den strittigen Parteien zu schlichten,  einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wieder herzustellen. Friedensrichter sind zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, die Verhandlungen vor der Schiedsstelle sind nicht öffentlich!