Superwahljahr 2024 – Ihre Stimme zählt, Ihre Hilfe auch!
Die Gemeinde Sohland a.d. Spree sucht für das Wahljahr 2024 wieder engagierte Wahl-helferinnen und Wahlhelfer, die sich zunächst für den
9. Juni 2024
bereit erklären, bei folgenden Wahlen mitzuwirken:
Wahl zum Europäischen Parlament
Kreistagswahl des Landkreises Bautzen
Wahl der Gemeinderäte für die Gemeinde Sohland a.d. Spree
Allgemeiner Wahlvorstand
Als Mitglied eines allgemeinen Wahlvorstandes sind Sie in einem der drei Wahllokale (Turnhalle Wehrsdorf, Oberlandsporthalle und Turnhalle Taubenheim) im Einsatz und stellen den reibungslosen Verlauf der Stimmabgabe und die Stimmauszählung im Wahlraum sicher.
Welche Aufgaben erwarten Sie?
Bevor die Wahl um 8 Uhr durch die Wahlvorsteherin/den Wahlvorsteher eröffnet wird, ist der Wahlraum zunächst durch den Wahlvorstand einzurichten.
In der Wahlzeit, von 8 bis 18 Uhr, unterscheiden sich die Aufgaben innerhalb des Wahlvorstandes anhand der entsprechenden Funktionen:
Die Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher überwacht den reibungslosen Ablauf der Wahl und ist erste/r Ansprechpartner/in im Wahllokal.
Die Schriftführerin/Der Schriftführer hat im Wählerverzeichnis die Stimmabgabe der Wähler/innen zu vermerken sowie die Wahlniederschrift zu führen.
Hauptaufgabe der Beisitzer/innen ist die Prüfung der Wahlberechtigung sowie die Ausgabe der Stimmzettel.
In der Regel arbeitet der Wahlvorstand während der Wahlzeit in zwei Schichten, wobei im Vorfeld abgesprochen werden kann, wer vormittags und wer nachmittags arbeitet.
Nach Ende der Wahlzeit finden die Auszählungen statt, um die Wahlergebnisse zu ermitteln.
Zu diesen muss der gesamte Wahlvorstand anwesend sein.
Briefwahlvorstand
Die Mitglieder der zwei Briefwahlvorstände treffen sich am Nachmittag des Wahltages im Pachterhof der Gemeinde Sohland a.d. Spree, Hauptstraße 148 in 02689 Sohland a.d. Spree.
Welche Aufgaben erwarten Sie?
Nachmittags sind Sie für die Zulassung der Wahlbriefe verantwortlich.
Ab 18 Uhr ermitteln Sie die Briefwahlergebnisse.
Innerhalb des Wahlvorstandes unterscheiden sich die Aufgaben anhand der entsprechenden Funktion:
Die Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher überwacht den reibungslosen Ablauf der Wahl und ist erste/r Ansprechpartner/in.
Die Schriftführerin/Der Schriftführer hat die Wahlniederschrift zu führen.
Die Beisitzer/innen erhalten Ihre Aufgaben von der Wahlvorsteherin/dem Wahlvorsteher.
Folgende Voraussetzungen sind zum Zeitpunkt der Wahl unerlässlich:
mindestens 18 Jahre alt
seit 3 Monaten in der Gemeinde wohnhaft
kein Ausschluss vom Wahlrecht
Wer selbst Bewerber/in, Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson eines Wahlvorschlages ist, darf nicht gleichzeitig als Wahlhelfer/in tätig sein!
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinden aufgrund Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c (Datenschutzgrundverordnung) DSGVO in Verbindung mit § 10 Abs. 1 und 6, §§ 33, 37 a, und 48 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz - KomWG) befugt sind, personenbezogene Daten von Wahlberechtigten zum Zweck ihrer Berufung als Mitglied eines Wahlvorstandes zu erheben und zu verarbeiten. Personenbezogene Daten von Wahlberechtigten, die zur Tätigkeit im Wahlvorstand geeignet sind, dürfen zu diesem Zweck auch für künftige Wahlen verarbeitet werden, sofern der Betroffene nicht widersprochen hat. Folgende Daten dürfen erhoben und verarbeitet werden: Name, Vorname, akademischer Grad, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Zahl der Berufungen als Mitglied eines Wahlvorstandes und die dabei ausgeübte Funktion.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger melden sich bitte bis zum 31.03.2024 bei der Gemeindeverwaltung Sohland, Bahnhofstraße 26, 02689 Sohland. Ansprechpartnerin ist Frau Teichert, Tel. 035936 398 44, E-Mail: .
Gern kann auch das Formular auf der Homepage der Gemeinde Sohland a.d. Spree www.sohland.de/ unter der Rubrik „Wahlen“ genutzt werden.
Ihr Text
Bereitschaftserklärung zur Mitarbeit als Mitglied eines Wahlvorstandes