Personalausweis - Beantragung
Allgemeine Informationen
Mit vollendetem 16. Lebensjahr ist jeder Deutsche dazu verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. (Ausweispflicht)
Ob Sie für eine Reise ins Ausland einen Reisepass benötigen, hängt vom jeweiligen Reiseland ab. Informationen dazu finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de. Informationen dazu finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Personalausweise werden auch für Personen unter 16 Jahren ausgestellt. Die Gültigkeit ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt er sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre. Sie sollten darauf achten, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis zu beantragen.
Ein vorläufiger Personalausweis wird dann ausgestellt, wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen, weil Sie sich nicht anderweitig ausweisen können (zum Beispiel mit einem Reisepass). Er überbrückt die Zeit bis zur Ausstellung eines neuen Personalausweises. Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten und kann nicht verlängert werden.
Ein Personalausweis wird nur auf Antrag ausgestellt, dieser Antrag muss durch Sie persönlich erfolgen.
Abholung des Personalausweises
Können Sie Ihren Personalausweis nicht selbst abholen, haben Sie die Möglichkeit, einen Vertreter zu schicken. Dieser Vertreter benötigt neben der unterschriebenen Vollmacht seinen Personalausweis oder Reisepass sowie den alten Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis des Vollmachtgebers.
Zur Beachtung!
In der Einwohnermeldestelle kann ausschließlich mit EC-Karte bezahlt werden.
Barzahlungen sind nur noch in der Gemeindekasse möglich.
Notwendige Unterlagen
persönliches Erscheinen
bisheriges amtliches Personaldokument (Reisepass, Personalausweis)
aktuelles digitales Lichtbild (vor Ort oder per QR-Code)
Hinweis: Bei der erstmaligen Ausstellung eines Personalausweises in unserer Behörde können weitere Unterlagen (zum Beispiel Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden) erforderlich sein. Dazu sollten Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle erkundigen.
Beantragung bei Personen unter 16 Jahren / Zustimmung und Sorgerecht:
Zustimmung beider Eltern erforderlich (bei Abwesenheit einer Person – Vorlage Zustimmungserklärung und Ausweiskopie)
leben Eltern dauerhaft getrennt (verheiratet, geschieden, ledig), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, beantragt der Elternteil das Dokument, wo das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Hauptwohnung), Zustimmung des anderen Elternteil dennoch notwendig mit Ausweiskopie
Gebühren
für Personen ab 24 Jahren: 46,00 €
für Personen unter 24 Jahren: 27,60 €
vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
digitales Bild Vorort: 7,00 €
Ansprechpartner
Bau- und OrdnungsverwaltungBahnhofstraße 26
02689 Sohland a.d. Spree
Frau Corina Heyder
Zimmer 101
Bahnhofstraße 26
02689 Sohland a.d. Spree
(035936) 398 17
(035936) 398 88









Abholvollmacht