Blick zur Kirch Wehrsdorf, Foto: KJ | zur StartseiteBlick zum Karasekhaus, Foto: Karin Jähne | zur StartseiteHimmelsbrücke Foto: Karin Jähne | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBlick nach Wehrsdorf Foto: Maik Schöffmann | zur StartseiteSternwarte Sohland mit Sonnenuhr | zur StartseiteHimmelsbrücke Foto: Uwe Schwarz | zur Startseite
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Schiedsstelle der Gemeinde Sohland a.d. Spree

Herr Andreas Preine

Lessingstr. 11
02689 Sohland an der Spree

(035936) 524537

E-Mail:

 


Schiedsstelle der Gemeinde Sohland a.d. Spree

Im Freistaat Sachsen ist die Amtsbezeichnung der Schiedsperson

Friedensrichter/-in.

 

Friedensrichter der Gemeinde Sohland a.d. Spree ist

Herr Andreas Preine

Lessingstr. 11
02689 Sohland an der Spree

Tel: (035936) 524537
E-Mailadresse:

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen (Sächsisches Schiedsstellengesetz – SächsSchiedsStG)

 

Örtliche Zuständigkeit der Schiedsstelle:

Wohnanschrift des Antraggegners

Der Antragsteller hat die Möglichkeit, an jeder Schiedsstelle einen Antrag zu stellen.

 

Sachliche Zuständigkeit des Friedensrichters:

A         In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Schlichtungsverfahren)

  • vermögensrechtliche Ansprüche

  • Herausgabeansprüche

  • Ansprüche aus den übrigen Rechtsgeschäften des täglichen Lebens

  • Ansprüche aus Nachbarrechts- und Mietstreitigkeiten

  • Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre

B         In Strafverfahren (Sühneverfahren)

  • vorsätzliche und fahrlässige Körperverletzung (§ 223, 229 StGB)

  • Sachbeschädigung (§ 303 StGB)

  • Beleidigung (§§ 185 – 189 StGB)

  • Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)

  • Bedrohung (§ 241 StGB)

  • Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB)

 

Einleitung des Verfahrens:

Das Verfahren wird eingeleitet durch einen Antrag. Dieser kann schriftlich erfolgen oder zu Protokoll erklärt werden. Außer Namen und Anschrift der Parteien muss der Antrag den Grund der Beschuldigung bzw. Forderung enthalten.

Es wird ein Kostenvorschuss erhoben!

Das Verfahren vor der Schiedsstelle ist einfach und kostengünstig.

Friedensrichter sind ehrenamtlich tätig. Sie haben die Aufgaben, zwischen den strittigen Parteien zu schlichten,  einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wieder herzustellen. Friedensrichter sind zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, die Verhandlungen vor der Schiedsstelle sind nicht öffentlich! 

terminbuchungsbutton

Veranstaltungen