Herzlich Willkommen
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, liebe Gäste der Gemeinde Sohland a. d. Spree.
Schön, dass Sie sich für unsere Gemeinde sowie unseren Internetauftritt interessieren.
Ich darf Sie einladen auf unserer Internetseite zu stöbern. Sie finden hier aktuelle Informationen zum Geschehen in der Gemeinde Sohland.
Schauen Sie sich um, besuchen Sie uns, Sie sind herzlich willkommen.
Herzlichst
Hagen Israel
Bürgermeister
800 Jahrfeier | Click & Collect | Grenzpendler |
Coronavirus | Novemberhilfen | |
Gemeinde Sohland Corona | Schadinsekten | Wohnbaugebiet Kälbersteinblick |
Aufruf für Unternehmen zur Registrierung auf der Click & Collect Übersichtskarte des Landkreises
Click & Collect: Angebotskarte jetzt verfügbar
Click- & Collect-Angebote der Geschäfte im Landkreis Bautzen können jetzt auf einer Karte im Internet gefunden werden. Unter www.lkbz.de/clickcollect sind die ersten 70 Angebote dargestellt, die die Händler dem Landratsamt gemeldet haben. Weitere Meldungen sind per Online-Formular unter www.lkbz.de/clickcollecteintrag möglich. Wir aktualisieren die Karte regelmäßig. Wenn Sie mögen, können Sie den folgenden Passus mit in Ihre Email-Signaturen einpflegen:
Hier finden Sie die Abhol- und Lieferangebote der Händler im Landkreis Bautzen: www.lkbz.de/clickcollect
Ab Freitag, 19.02.2021, benötigten tschechische Grenzpendler der folgenden Branchen:
• Wasser- und Energieversorgung
• Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft
• Transport und Verkehrswesen
• Apothekerwesen
• Pharmawirtschaft
• Bestattungswesen
• Ernährungswirtschaft
• Informationstechnik
• Telekommunikationswesen
• Labore medizinischer Einrichtungen
Amtliche Bescheinigungen für Grenzpendler aus Tschechien
Ab Freitag, 19.02.2021, benötigten tschechische Grenzpendler bestimmter Branchen für den Grenzübertritt ohne anschließende Quarantäne nicht nur den Nachweis eines täglichen Corona-Tests sondern auch eine amtliche Bescheinigung, dass ihr Betrieb zu diesen Branchen zählt und der Mitarbeiter zwingend betriebsnotwendig ist.
Diese Bescheinigung wird durch das Landratsamt ausgestellt, in dessen Gebiet sich das Unternehmen befindet. Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten wurde dafür gestern unter Leitung des Ordnungsamtes ein extra Team zusammengestellt, das heute die Arbeit aufgenommen hat. Die ersten 200 Anträge wurden bereits beschieden. Das notwendige Formular und alle Informationen zum Verfahren finden Sie hier
Aktuelle Informationen zum Coronavirus
hier können Sie tagesaktuell Informationen über den Corona-Virus erhalten:
Amtliche Bekanntmachungen Sachsen
Medienservice des Freistaates Sachsen
Medieninformation 25.11.2020 Novemberhilfe ab sofort online möglich
Fragen zur Handhabung 24.11.2020
Informationen der Staatsregierung
BMG Bundesverordnung-Anspruch auf bestimmte Testungen
SMS-Sächsische-Corona-Schutz-Verordnung 12.2.2021
Allgemeinverfügung Hygieneauflagen 30.10.2020
SächsCoronaQuarantäneVO 30.10.2020 nach KAB
Zweite Verordnung zur Änderung der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung 17.11.2020
Digitale Einreiseanmeldung - Orientierungshilfe
SMS Medieninformation 30.09.2020 Ausnahme von der Quarantäneflicht
SMS-Allgemeinverfügung-Schulen-Kitas 13.08.2020
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen 12.2.2021
Mund-Nasenbedeckung in der Schule, WER WANN WO
Allgem. Verfügung Pkt. 2.9 vom 10.11.2020
Corona-Novemberhilfen ab sofort möglich
zur Antragstellung: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Novemberhilfe/novemberhilfe.html
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind:
- Soloselbständige, Unternehmen, Betriebe (z.B. auch Gaststätten, Pensionen, Veranstaltungsstätten), Vereine und Einrichtungen, die auf Grundlage der erlassenen Schließungsverordnungen der Länder in Folge des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten (direkt betroffene Unternehmen).
- alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den oben genannten Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen (indirekt betroffene Unternehmen).
- Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze durch Lieferungen und Leistungen im Auftrag direkt von den Maßnahmen betroffener Unternehmen über Dritte erzielen, zum Beispiel Veranstaltungsagenturen. Diese Unternehmen müssen zweifelsfrei nachweisen, dass sie wegen der Schließungsverordnungen auf der Grundlage der Ziffern 5 und 6 des vorgenannten Beschlusses vom 28. Oktober 2020 einen Umsatzeinbruch von mehr als 80 Prozent im November 2020 erleiden.
Wie hoch sind die Fördersummen?
Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes im November 2019 gewährt, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen.
Soloselbständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Anträge können ab sofort über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden. Dabei sind Anträge ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte einzureichen (sogenannte prüfende Dritte). Ausführliche Informationen erhalten Sie im Link:
Soloselbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt, sofern sie bisher noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben. Als Voraussetzung hierfür benötigen sie ein ELSTER-Zertifikat. Ausführliche Informationen für Soloselbständige sind unter dem Link enthalten: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/novemberhilfe-direktantrag-soloselbstaendige.html
Die Antragstellung ist bis zum 31. Januar 2021 möglich.
Gemeinde Sohland a. d. Spree in Verbindung mit der Ausbreitung des Corona Virus
ab 02.11. 2020
Rathaus
Das Rathaus bleibt ab sofort für den offenen Publikumsverkehr geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen telefonisch und per E-Mail zur Verfügung. Für vereinbarte Termine ist der Zutritt ins Rathaus möglich. Beim Besuch des Rathauses bitten wir um Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften für öffentliche Bereiche (Abstand, Mund-Nasen-Schutz).
Für Posteingänge oder sonstige schriftliche Anliegen nutzen Sie bitte unseren Briefkasten.
Gratulationen
Die persönlichen Gratulationen bei Seniorengeburtstagen können leider nicht vorgenommen werden und entfallen im November bzw. solange derzeitige Einschränkungen weiter bestehen.
Bibliothek
Die Gemeindebibliothek bleibt geöffnet. Hier gilt die Einschränkung, dass dies ausschließlich zur Medienausleihe möglich ist. Medienrecherchen oder Lesungen sind nicht zulässig.
Sporthallen/Sportplätze
Die Sporthallen und Sportplätze müssen für die vereinssportliche Nutzung ab sofort geschlossen werden.
Schulsport findet weiterhin in den Sporthallen statt.
gemeindeeigene Räumlichkeiten
Pachterhof, Saal Bürger- und Vereinshaus Taubenheim sowie der Klubraum Wehrsdorf werden im November bzw. die Dauer der gültigen Beschränkungen nicht für private Nutzungen vermietet.
Bei erforderlichen Gremiensitzungen von Vereinen ist die Nutzung möglich!
Hinweise
Über Veränderungen informieren wir Sie rechtzeitig. Es ist bewusst, dass alle hier benannten Maßnahmen einschneidende Einschränkungen des gewohnten täglichen Lebens mit sich bringen. Genau darum ist es wichtig, den Anweisungen folge zu leisten und besonnen zu handeln, so dass die Ausbreitung des Virus sich möglichst verlangsamt und wir zeitnah diese Einschränkungen wieder aufheben können.
Wir bedanken uns bei allen für Ihr Verständnis.
Hagen Israel
Bürgermeister der Gemeinde Sohland a. d. Spree
Allgemeinverfügung Überwachung und Bekämpfung der rindenbrütenden Schadinsekten an Fichte, Kiefer und Lärche im Privat- und Körperschaftswald im Landkreis Bautzen
Die Jahre 2018 und 2019 waren Extremjahre. Stürme verursachten große Schäden bei Fichte, Lärche und Kiefer. Der zusätzliche Trockenstress der Bäume durch die heißen, trockenen Sommer führte zu einer deutlichen Reduzierung der natürlichen Abwehrkräfte der Nadelbaumarten. Die rindenbrütenden Schadinsekten hatten in den so geschwächten Bäumen optimale Fortpflanzungsbedingungen. Aktuell hat sich daraus eine in diesem Umfang nicht bekannte Massenvermehrung dieser Arten entwickelt. Vorgeschädigte Bäume und Unmengen überwinternder Käfer bzw. Larven unter der Rinde und in der Bodenstreu lassen eine Entspannung der Waldschutzsituation 2020 nicht erwarten. Selbst bei Ausgleich der Niederschlagsdefizite und einem niederschlagsreichen Jahr ist mit erheblichem Neubefall zu rechnen.
Allgemeinverfügung-Schadinsekten-Wald
Verkauf von Wohnbauflächen im Wohngebiet „Kälbersteinblick“ in Sohland a.d. Spree
Die Gemeinde beabsichtigt, die vorgesehenen Wohnbauflächen im künftigen Wohngebiet „Kälbersteinblick“ zu veräußern. Ab sofort können sich Bauwillige unter Angabe Ihres konkreten Bau-/ Nutzungskonzeptes und eines Kaufpreisangebots mit einem Mindestgebot von 48,00 € pro m² zum Erwerb eines oder mehrerer Baufelder schriftlich bewerben.
Mehr Informationen HIER
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