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Familienpass


Allgemeine Informationen

  • Termin nach Vereinbarung

 

Der Familienpass berechtigt den Inhaber mit seinen Kindern, unentgeltlich bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen (Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser) zu besuchen. Welche Einrichtungen dies betrifft, kann im Faltblatt des Freistaates Sachsen nachgelesen werden:

Informationen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zum Familienpass

Einen Familienpass können erhalten:

  • Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern,

  • Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern,

  • Eltern mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind,

wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.

Die Beantragung erfolgt persönlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes.

Unterlagen/Formulare

 

 

Zur Beachtung!

In der Einwohnermeldestelle kann ausschließlich mit EC-Karte bezahlt werden.

Barzahlungen sind nur noch in der Gemeindekasse möglich.

 

 


Ansprechpartner

Bau- und Ordnungsverwaltung
Bahnhofstraße 26
02689 Sohland a.d. Spree

Frau Corina Heyder
Zimmer 101
Bahnhofstraße 26
02689 Sohland a.d. Spree
Telefon (035936) 398 17
Telefax (035936) 398 88

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