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Bekanntmachungen und Auslegungen

Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters

Das Landratsamt Bautzen, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt hat Daten des

Liegenschaftskatasters in der Gemeinde Sohland a. d. Spree, in der Gemarkung Ober-u. Mittelsohland geändert. Die Offenlegung über die Änderung der Daten nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) erfolgt vom

02.04.2026 bis zum 04.05.2026. Weitere Informationen finden Sie unter www.landkreis-bautzen.de/amtsblatt , elektronisches Amtsblatt 13/2026 vom 01.04.2026.“

1. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Sohland Mitte"

   Planzeichnung  

Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Sohland Mitte“ ist seit 2019 rechtskräftig. Ziel der Planung war die Ausweisung eines Gewerbegebietes mit Errichtung eines Lageplatzes und einer Lagerhalle. Der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes umfasste eine Fläche von insgesamt 1,6 ha und erstreckt sich auf die Flurstücke 136/4 sowie 1340/01 der Gemarkung Ober- u. Mittelsohland.

 

Mit dem Entwurf der 1sten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Sohland Mitte“ in der Planfassung vom 29.01.2026 wird der Geltungsbereich auf Flurstück 136/4 der Gemarkung Ober- u. Mittelsohland erweitert. Die Erweiterung erfolgte aufgrund des Erfordernisses der Einhaltung des gesetzlichen Waldabstandes von 30 m zur Bebauung (Baugrenze). Der Geltungsbereich umfasst nunmehr eine Fläche von 1,75 ha.

 

Aufgrund der Errichtung einer weiteren Lagerhalle außerhalb der, im rechtskräftigen Bebauungsplan, festgesetzten Baugrenze werden Grundzüge der damaligen Planung geändert und der Bebauungsplan bedarf einer Änderung.

 

Insgesamt wurden neben der Erweiterung des Geltungsbereiches folgende Anpassungen/Änderungen vorgenommen:

 

  • Anpassung der Baugrenze

  • Entfall der festgesetzten Ersatzaufforstungsfläche und der Restwaldfläche und Neuausweisung als private Grünfläche

  • Neuplanung und Erweiterung der festgesetzten Ersatzaufforstungsfläche (eine Erstaufforstungsgenehmigung liegt vor)

  • Erstellung eines aktualisierten Gutachtens auf Vorkommen geschützter Tierarten

  • Anpassung der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und des Umweltberichtes

 

Das Änderungsverfahren wird im zweistufigen Verfahren nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Bestandteil des Verfahrens ist eine zweifache Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie eine Umweltprüfung.

 

Der Entwurf der 1sten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Sohland Mitte“ in der Planfassung vom 29.01.2026 besteht aus:

 

  • Teil A – Planzeichnung

  • Teil B – Textliche Festsetzung

  • Begründung zum Bebauungsplan Teil I

  • Begründung zum Bebauungsplan Teil II (Umweltbericht) mit Anlagen

    • Anlage 1 Zeichnung Biotoptypen / Eingriffsfläche

    • Anlage 2 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung

    • Anlage 3 Kurzgutachten Artenschutz

    • Anlage 4 Baugrunderkundung und -beurteilung

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Sohland a. d. Spree hat am 19.03.2026 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die 1ste Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Sohland Mitte“ in der Planfassung vom 29. Januar 2026 gefasst.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Sohland Mitte“ in der Planfassung vom 29.01.2026, bestehend aus Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen sowie Begründung Teil I und II (Umweltbericht) mit Anlagen, findet

 

vom 07.04.2026 bis einschließlich 11.05.2026

 

während der nachstehenden Zeiten

 

Montag – Dienstag              9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag                               14.00 – 17.00 Uhr

Donnerstag – Freitag            9.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag                          13.00 – 18.00 Uhr

 

im Rathaus der Gemeinde Sohland a.d. Spree, Bahnhofstraße 26, 02689 Sohland a.d. Spree, 1. Obergeschoss – Bauamt, statt.

 

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgetragen werden. Sie sollen elektronisch an  übermittelt werden.

 

Die Stellungnahmen können bei Bedarf auf anderem Wege schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Sohland a. d. Spree abgegeben werden.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

 

Außerdem hat während der Öffentlichkeitsbeteiligung jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes zu nehmen und sich über allgemeine Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

 

Parallel dazu können im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.

 

 

 

Hagen Israel

Bürgermeister

 

1_Teil A_Planzeichung

2_Teil B_Textliche_Festsetzung

3_Begründung Teil I

4_Begründung Teil II_Umweltbericht

5_Anlage 1 zum Umweltbericht_Biotoptypenkartierung

6_Anlage 2 zum Umweltbericht_Bilanzierung

7_Anlage 3 zum Umweltbericht_Kurzgutachten_Artenschutz

8_Anlage 4 zum Umweltbericht_Baugrund

Information zu einer Offenlegung Gemeinde Sohland a.d. Spree, Gemarkung Wehrsdorf

„Das Landratsamt Bautzen, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters in der Gemeinde Sohland a. d. Spree, in der Gemarkung

Wehrsdorf geändert. Die Offenlegung über die Änderung der Daten nach § 14 Abs. 7

Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) erfolgt vom

03.03.2026 bis zum 02.04.2026. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.landkreis-bautzen.de/elektronisches-amtsblatt.php

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