Information des Abwasserzweckverbands „Obere Spree“
Änderungen in der dezentralen Entsorgung und den Gebühren
Der Abwasserzweckverband weist darauf hin, dass die Betreiber dezentraler Abwasseranlagen in seinem Verbandsgebiet nach Abwassersatzung und nach § 50 SächsWG zur Überlassung anfallender Fäkalien, Klärschlämme und Abwässer verpflichtet sind. Die Inhalte von Kleinkläranlagen oder abflusslosen Sammelgruben sind bei Bedarf durch den AZV „Obere Spree“ entsorgen zu lassen. Der Bedarf ist durch regelmäßige Schlammspiegelmessungen und im Rahmen der Wartungen bei Kleinkläranlagen festzustellen. Abflusslose Sammelgruben sind dann zur Entleerung anzumelden, wenn die Grube bis zu 50 cm unter dem Zulauf gefüllt ist.
Die Entsorgung der Inhalte aus Sammelgruben und Kleinkläranlagen erfolgt ab dem 01.01.2025 im gesamten Verbandsgebiet des AZV „Obere Spree“ durch die OLE Entsorgungs-GmbH, Pommritz, Am Bahnhof 23 a, 02627 Hochkirch.
Sie können die Entsorgung gern telefonisch unter 035939 81394 bei der OLE Entsorgungs-GmbH zu den Sprechzeiten Montag bis Donnerstag 06:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag 06:00 Uhr bis 16:00 Uhr anmelden. Ebenso können Sie einen Entsorgungstermin auch per E-Mail vereinbaren. Hierzu wenden Sie sich an: .
Folgende fixe Entsorgungstermine für Gartenanlagen wurden ausschließlich für das Gebiet der Gemeinde Steinigtwolmsdorf festgelegt:
13.03.2025 / 10.04.2025 / 15.05.2025 / 05.06.2025 / 26.06.2025 / 10.07.2025 / 31.07.2025 /
28.08.2025 / 11.09.2025 / 02.10.2025 / 23.10.2025 / 24.10.2025 / 13.11.2025
Mit der 7. Satzung zur Änderung der Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung vom 6. Februar 2024 wurde eine Grundgebühr für dezentrale Anlagen festgesetzt und auf Grund gestiegener Aufwendungen die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung angepasst. Bei den in 2024 festgesetzten Vorauszahlungen wurden die veränderten Werte bereits berücksichtigt.
Gebührenart | Maßeinheit | bis 31.12.2023 | seit 01.01.2024 |
Grundgebühr zentrale Schmutzwasserentsorgung | Größe des Wasserzählers z.B. Q3 4 im Monat | 12,80 EUR | 12,80 EUR |
Schmutzwassergebühr zentrale Entsorgung | je m³ Wasserverbrauch | 2,78 EUR | 2,95 EUR |
Niederschlagswassergebühr | je m² versiegelte und angeschlossene Fläche | 0,71 EUR | 0,79 EUR |
Grundgebühr dezentrale Entsorgung | je Anlage im Monat | ------ | 1,90 EUR |
Gebühr abflusslose Sammelgruben | je m³ | 12,86 EUR | 17,91 EUR |
Gebühr sonstige Grundstücksentwässerungsanlagen | je m³ | 37,59 EUR | 52,37 EUR |
Die aktuelle Gebührenkalkulation umfasst die Jahre 2024 bis 2026.
Schirgiswalde-Kirschau, 02.12.2024
Michael Herfort
Verbandsvorsitzender