Information zu den Grundsteuerbescheiden
23. 01. 2025
Die Bearbeitung von bereits gestellten Anfragen und eingelegten Widersprüchen in Bezug auf die im Januar für 2025 versandten Grundsteuerbescheide wird über die übliche Bearbeitungszeit hinausgehen. Es wird darum gebeten von Nachfragen zum Bearbeitungsstand bis mindestens Ende Februar abzusehen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Förster
Leiter Haupt- und Finanzverwaltung
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