Spreebrücke Taubenheim/Spree Foto: Sandi Wermes | zur StartseiteBahnhof Sohland a.d. Spree Foto: Bernd Seiler | zur StartseiteHimmelsbrücke Foto: Karin Jähne | zur StartseiteStausee Sohland Foto: Uwe Schwarz | zur StartseiteMarktplatz Sohland a.d. Spree Foto: Karin Jähne | zur StartseiteBlick nach Wehrsdorf Foto: Maik Schöffmann | zur Startseite
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Gemeinde Sohland a.d. Spree

Rathaus Foto: Sandi Wermes

 

Sohland, Wehrsdorf & Taubenheim                                              

Drei Dörfer verbunden  - so bezeichnen sich Sohland, Wehrsdorf und Taubenheim.

Dennoch behält jedes der drei Dörfer seine eigene Identität.

  • Das Sonnenuhrendorf Taubenheim ist geprägt von einer Vielzahl altehrwürdiger bis hin zur Moderne gestalteter Sonnenuhren, die man auf dem Sonnenuhrenpfad allein oder auch mit einer Führung entdecken kann. Taubenheim bietet eine Vielzahl von Wandermöglichkeiten und das Freizeitbad Weißbachtal ist in den Sommermonaten geöffnet.
  • In Sohland lädt das Naherholungszentrum Stausee Jung und Alt ein. Das Wahrzeichen von Sohland - die Himmelsbrücke, die Waldbühne kann man in der näheren Umgebung mit einer Wanderung verbinden. Das neugestaltete Skiareal im Tännicht ist für Betätigungen im Winter - Skiliftbetrieb und Sommer - Wanderungen in der Umgebung bekannt.
  • Wehrsdorf in seiner romantischen Besiedlung, die von der alten Wehrkirche in der Mitte geprägt ist, lädt die Besucher herzlich ein. Das denkmalgeschützte Waldbad und winterliche Aktivitäten sorgen für das Wohlfühlklima im Kranz der Oberlausitzer Berge

Die Gemeinde Sohland a.d. Spree liegt im Südosten Deutschland an der Grenze zur Tschechischen Republik. Sie ist mit 6631 (Stand 02/2023) Einwohnern und 37,3 km² eine der größten Gemeinden im Landkreis Bautzen und gehört dem Bundesland Sachsen an.

 

Landschaft im Frühling

 Foto: Karin Jähne

 

Am 01.03.1994 wurden die Ortschaften Sohland (1222 erstmals erwähnt), Wehrsdorf (1232 erstmals erwähnt) und die jüngste im Trio, Taubenheim (1345 erstmals erwähnt) zur Gemeinde Sohland a.d. Spree zusammengeschlossen.Dieser Zusammenschluss hat sich als außerordentlich fruchtbar erwiesen, die Gemeinde gehört zu den leistungsstarken in der Region.Der Sitz der Gemeindeverwaltung ist in der Ortschaft Sohland zu finden. Drei Kindertagesstätten, zwei Grundschulen und eine Oberschule bieten gute Betreuung und Ausbildung für die jüngsten Bewohner. Ein Gymnasium ist in 8 km erreichbar. In Unternehmen und Dienstleistungsbetrieben stehen  Arbeitsplätze zu Verfügung.

 

Alle drei zusammengehörenden Orte sind typische Waldhufendörfer (fränkische Hufen); die Siedlungsstruktur ist vom Ursprung her ein Reihendorf mit weit verstreuten Höfen entlang kleiner Waldbäche; sie gehören seit dem DreißigjährigenKrieg zu Sachsen.Die gute Infrastruktur, die Ortsflur, die weit auseinanderliegenden Ortsteile und Ortschaften sowie die wunderschöne Umgebung eröffnen reichlich Möglichkeiten - gut zu wohnen, zu arbeiten, zu lernen, Gäste zu empfangen und mit ihnen zu wandern, zu radeln, Wintersport zu betreiben und im Alltag oder in der Freizeit Ruhe und Schönheit der Natur zu genießen.                                        

 

Zahlreiche Umgebindehäuser, Vertreter einer einmaligen Architektur in der Oberlausitz, prägen die Ortsbilder. Diese aus Holz und Lehm erbauten Bauernhäuser stammen überwiegend aus dem 18. Jahrhundert und stehen unter Denkmalschutz.Das wohl älteste Umgebindehaus in der Oberlausitz (1750) befindet sich in Sohland und kann als Heimatmuseum"Altes Weberhaus" besichtigt werden.

 

Eine weitere Besonderheit in Taubenheim sind 43 Sonnenuhren, die teilweise mit historischen Motiven gestaltet sind. Die Dichte dieser alternativen Zeitmesser verleihen der Ortschaft Taubenheim/Spree auch den Namen "Sonnenuhrendorf".


Eine Vielzahl an Sehenswertem finden Einwohner und Gäste in jeder Ortschaft und mehr Informationen finden Sie unter Webseite.

 

Unterkünfte

Die Gemeinde Sohland a.d. Spree bietet auch ein reichliches Angebot an Ferienzimmern; Ferienwohnungen oder Hotels an. Sie als Urlauber entscheiden, ob es ein Urlaub bei einem der zahlreichen privaten Familien sein wird oder ein Urlaub z.B. im Landhotel Waldschlösschen.

 

Partnerstädte

Gangelt

Rocca Priora - Italien

Montévrain  - Frankreich

Čisovice - Tschechien

 

 
Unsere Gemeinde  unter neuem buttom GEMEINDEPORTRÄT
 
Text für Vorstellung der Gemeinde Sohland a.d. Spree
 
Die Gemeinde Sohland a.d. Spree liegt im Südosten Deutschland an der Grenze zur Tschechischen Republik.
Sie ist mit 7680 Einwohnern und 37,3 km² eine der größten Gemeinden im Landkreis Bautzen und gehört
dem Bundesland Sachsen an.
 
Am 01.03.1994 wurden die Ortschaften Sohland (1222 erstmals erwähnt), Wehrsdorf (1232 erstmals erwähnt) und
die jüngste im Trio, Taubenheim (1345 erstmals erwähnt) zur Gemeinde Sohland a.d. Spree zusammengeschlossen.
Dieser Zusammenschluss hat sich als außerordentlich fruchtbar erwiesen, die Gemeinde gehört zu den leistungsstarken
in der Region.
Der Sitz der Gemeindeverwaltung ist in der Ortschaft Sohland zu finden. Drei Kindertagesstätten, zwei Grundschulen
und eine Mittelschule bieten gute Betreuung und Ausbildung für die jüngsten Bewohner. Ein Gymnasium ist in
8 km erreichbar.
In Unternehmen und Dienstleistungsbetrieben stehen ca.... Arbeitsplätze zu Verfügung.
 
Alle drei zusammengehörenden Orte sind typische Waldhufendörfer (fränkische Hufen); die Siedlungsstruktur ist vom
Ursprung her ein Reihendorf mit weit verstreuten Höfen entlang kleiner Waldbäche; sie gehören seit dem Dreißigjährigen
Krieg zu Sachsen.
Die gute Infrastruktur, die Ortsflur, die weit auseinanderliegenden Ortsteile und Ortschaften sowie die wunderschöne
Umgebung eröffnen reichlich Möglichkeiten - gut zu wohnen, zu arbeiten, zu lernen, Gäste zu empfangen und mit ihnen
zu wandern, zu radeln, Wintersport zu betreiben und im Alltag oder in der Freizeit Ruhe und Schönheit der Natur
zu genießen.
 
Zahlreiche Umgebindehäuser, Vertreter einer einmaligen Architektur in der Oberlausitz, prägen die Ortsbilder. Diese aus
Holz und Lehm erbauten Bauernhäuser stammen überwiegend aus dem 18. Jahrhundert und stehen unter Denkmalschutz.
Das wohl älteste Umgebindehaus in der Oberlausitz (1750) befindet sich in Sohland und kann als Heimatmuseum
"Altes Weberhaus" besichtigt werden.
 
Eine weitere Besonderheit in Taubenheim sind 17 Sonnenuhren, die teilweise mit historischen Motiven gestaltet sind.
Die Dichte dieser alternativen Zeitmesser verleihen der Ortschaft auch den Namen "Sonnenuhrendorf".
 
Eine Vielzahl an Sehenswertem finden neue Einwohner und Gäste in jeder Ortschaft und kann unter TOURISMUS
genauer studiert werden.

Bahnhofstraße 26
02689 Sohland an der Spree

(035936) 398 0

E-Mail:
Homepage: www.sohland.de


Veranstaltungen

23.03.​2024
09:30 Uhr
Bild der Veranstaltung
Grüner Sonnabend
Der Grüne Sonnabend gehört schon traditionell im Frühjahr zu Sohland, Taubenheim und Wehrsdorf. ... [mehr]
 
28.03.​2024
16:00 Uhr
 
05.04.​2024
16:00 Uhr
 
07.04.​2024
09:30 Uhr
 
08.04.​2024
19:00 Uhr
Bild der Veranstaltung
Umweltstammtisch
Der nächste Umweltstammtisch findet am Montag, den 08.04.2024 um 19:00 Uhr in der Scheune am See ... [mehr]
 
12.04.​2024
16:00 Uhr
 
30.04.​2024
17:00 Uhr
 
30.04.​2024
 
11.05.​2024
 
31.05.​2024
16:00 Uhr
Bild der Veranstaltung
3. Sohlander Spätschicht
Auch dieses Jahr findet wieder eine Sohlander Spätschicht statt. Das Anmeldeformular finden Sie ... [mehr]
 
26.06.​2024
Nachmittag mit Kräuterfrau Frau Rauch aus Steinigtwolmsdorf
ein Nachmittag mit Kräuterfrau Frau Rauch aus Steinigtwolmsdorf anschließend gemeinsames Grillen
 
23.08.​2024
 
31.08.​2024
 
07.12.​2024
 

Aktuelle Meldungen

Pressemitteilung Jugendtreff Taubenheim

(15. 03. 2024)

Jugendtreff Taubenheim 
– nach Ostern immer mittwochs für Jugendliche ab 13 Jahren mit dem Team der Mobilen Jugendarbeit des Valtenbergwichtel e.V.s

 

Ab 10.04.24 wird der Jugendtreff immer am Mittwoch von 16.00 bis 18.00 Uhr für die Altersgruppe ab 13 Jahren öffnen. Die Mobile Jugendarbeit des Valtenbergwichtel e.V. wird teilweise unterstützt von der Schulsozialarbeiterin der Sohlander Oberschule. Das Angebot ist freiwillig und offen für alle; eine Anmeldung ist nicht notwendig und die jungen Menschen entscheiden auch selbst, wie oft sie kommen und wie lange sie bleiben. Sie können sich in den Räumen die Zeit vertreiben, etwas spielen, gemeinsame Projekte planen oder einfach nur "chillen". Wir freuen uns auf euch! 

 

Kontakt über:

 

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Valtenbergwichtel e.V.

Mobile Jugendarbeit im Oberland

Candy Winter

Frostweg 5

01904 Neukirch

mobil: 0162 4638230

e-mail:

Foto zu Meldung: Pressemitteilung Jugendtreff Taubenheim

Sohland wird zum RE-Halt

(01. 12. 2023)

Endlich ist es so weit.

Ab dem 10.12.2023 hält der Express Zug zwischen Dresden und Zittau stündlich auch in Sohland. 

Das wurde am 28.11.2023 in der Verbandsversammlung des ZVON beschlossen.

Behinderungen und Teilausfälle durch Langsamfahrstelle zwischen Ebersbach und Zittau

(07. 08. 2023)

Presseinformation der Länderbahn

 

Auf den trilex - Linien RE 2 und RB 61 kommt es seit 03.08.2023 zwischen Ebersbach und Zittau zu massiven Behinderungen des Bahnverkehrs aufgrund einer durch den Infrastrukturbetreiber DB Netz AG angeordneten Langsamfahrstelle. Die Konsequenzen sind Verspätungen bis zu 10 Minuten pro Fahrt, was in Summe auch zu Teilausfällen von Zugleistungen führt, um die Verspätungen kompensieren zu können. Auf einem ca. 25 km langen Streckenabschnitt wurde von der DB Netz AG eine maximale Geschwindigkeit von 60 km/h angewiesen. Im Normalbetrieb beträgt die Geschwindigkeit der Züge hier 100 km/h. Angeordnete Langsamfahrstellen von einer solchen Länge haben auf den Fahrplan immer einen erheblichen Einfluss. Während zusätzlicher Baustellen wie derzeit zwischen Wilthen und Ebersbach führen sie allerdings zusätzlich zu drastischen Folgen für die Fahrgäste, da geplante Übergangszeiten zum Schienenersatzverkehr und Anschlüsse nicht mehr aufrechterhalten werden können.

 

Grund für die Anordnung der Langsamfahrstelle ist eine durch die DB Netz versäumte turnusmäßige Überprüfung der Strecke zwischen Zittau und Ebersbach mit einem Messzug. Mit der Anweisung zur reduzierten Geschwindigkeit wurde die Länderbahn, die in Ostsachsen den trilex betreibt, einmal mehr vom Infrastrukturbetreiber DB Netz vor vollendete Tatsachen gestellt: „Es ist nicht hinnehmbar, wie mit unseren Fahrgästen hier umgegangen wird“, kritisiert Katerina Hagen, Pressesprecherin des Unternehmens das Vorgehen der DB Netz scharf. „Es gab keine Information oder Gespräche im Vorfeld mit uns. Ein respektvoller Umgang miteinander sieht anders aus.“ Die Langsamfahrstelle wird voraussichtlich noch bis einschließlich Sonntag, den 06. August 2023 bestehen.

 

Zuletzt hatten immer wieder Dachsbauten unter den Gleisen, Defekte an Bahnübergängen sowie Weichen- und Signalstörungen, aber auch Bäume im Gleis für Verspätungen gesorgt und die trilex – Züge an der Weiterfahrt behindert.

 

In diesem Monat wird der trilex noch durch eine weitere Baustelle der DB Netz AG eingebremst. Zwischen 19.08. bis 27.08.2023 bleibt der Hauptbahnhof Dresden für die trilex- Linien RE 1 / RB 60 sowie RE 2 / RB 61 gesperrt. Die stark nachgefragten Züge des trilex enden dann einmal mehr bereits in Dresden-Neustadt. Zu diesem Zeitpunkt ist die aktuelle Großbaustelle zwischen Wilthen und Ebersbach auch noch nicht beendet. Diese dauert noch bis zum 11. September 2023 an

Mobile Beratung der Verbraucherzentrale Sachsen

(02. 08. 2023)

Erfolgreicher Start in Sohland: Beratungsbus kommt jetzt regelmäßig

Verbraucherzentrale verkürzt die Wege zu unabhängiger
Beratung in Ostsachsen.


20 Kilometer Entfernung und 60 Minuten Zugfahrt: Wer sich bisher von Sohland zur nächsten Verbraucherzentrale auf den Weg machte, hatte die Wahl zwischen Bautzen oder dem weiter entfernten Görlitz. Allerdings vielleicht auch einen langen oder komplizierten Weg vor sich. Das haben die Verbraucherschützerinnen Ende Juli geändert. Denn seitdem macht der rote Beratungsbus vor der Gemeindeverwaltung in Sohland halt und bietet regelmäßig Beratung an. Jeden vierten Donnerstag im Monat in der Zeit von 13 bis 16 Uhr können Ratsuchende Hilfe bei Fragen aus den Bereichen Recht, Finanzen, Energie, Digitales oder Ernährung in Anspruch nehmen.


Weitere Stopps wird der ostsächsische Beratungsbus der Verbraucherzentrale in Löbau, Niesky, Zittau, Bischofswerda, Herrnhut, Kamenz, Oppach, Schirgiswalde/Kirschau und Cunewalde machen.
Interessierte können den kompletten Tourenplan am besten online unter
www.verbraucherzentrale-sachsen.de einsehen und einen geeigneten Beratungstermin telefonisch unter 0341 – 696 29 29 buchen.

 

Das erspart Wartezeiten, denn die Beratung vor Ort ist sowohl mit als auch ohne Termin möglich.
Für die Umsetzung in Ostsachsen konnte die Verbraucherzentrale dank Förderung durch das sächsische Sozialministerium auch eine neue Mitarbeiterin gewinnen. Helen Mersiowsky ist mit viel Kompetenz und
Empathie angetreten, um künftig das Angebot im Beratungsbus zu tragen. Sie ist Ansprechpartnerin mit großem Fachwissen und jahrelanger Praxiserfahrung aus dem Banken- und Versicherungswesen. „Dass wir künftig regelmäßig auf verschiedenen Marktplätzen Teil des Wochenangebotes sein werden, empfinden die Menschen schon jetzt als Bereicherung“, erklärt Helen Mersiowsky für den ostsächsischen Raum.
„Ich möchte mich dafür einsetzen, dass in den ländlichen Gemeinden Verbraucherschutz viel mehr Menschen zu ihrem Geld und ihrem Recht verhilft“, so Mersiowsky.

Verbraucherzentrale
www.verbraucherzentrale-sachsen.de

LEADER - Projektaufruf "Handlungsfeld Wohnen"

(31. 07. 2023)

Fördermittel für den ländlichen Raum – Neuer Projektaufruf der LEADER-Region Bautzener Oberland startet

Am 26. Juli 2023 hat die LEADER-Region Bautzener Oberland ihren ersten Projektaufruf der neuen LEADER-Förderperiode veröffentlicht. Projektvorschläge können bis zum 25. Oktober 2023 beim Regionalmanagement eingereicht werden. Die Auswahlsitzung des Koordinierungskreises wird voraussichtlich Anfang Dezember 2023 stattfinden.

Bis zum 25. Oktober 2023 können Vorhaben im Bereich des Handlungsfeldes Wohnen beim Regionalmanagement eingereicht werden. Entscheidet sich etwa eine junge Familie für den Kauf und die Sanierung eines leerstehenden Gebäudes, das vor 1960 erbaut wurde, kann sie bei diesem Vorhaben mit einer Summe von bis zu 90.000 Euro unterstützt werden. Projekte, die das Ziel haben, besondere bedarfsgerechte Wohnangebote für bspw. Jugendliche oder Senioren zu verwirklichen, können mit bis zu 125.000 Euro gefördert werden.

Förderfähig sind in diesem Handlungsfeld Baumaßnahmen im Rahmen einer Wieder- oder Umnutzung leerstehender oder mindergenutzter Gebäude zu Wohnzwecken. Unter Denkmalschutz stehende Gebäude, Umgebinde- oder Fachwerkhäuser sowie größere Höfe mit mehreren Gebäuden haben besonders gute Chancen auf eine Förderung. Das Zusammenleben mehrerer Generationen oder der barrierefreie Ausbau der Wohneinheit finden im Wettbewerbsverfahren zusätzlich Berücksichtigung. 

Jedoch auch die Erstellung von Studien oder Konzepten, um bspw. den Leerstand in einer Kommune zu definieren, können im Rahmen dieses Handlungsfeldes beantragt werden.   

Projektaufruf 2023-1

(Einreichfrist: 25. Oktober 2023)

Handlungsfeld Wohnen

(Budget: 500.000 Euro)

Projektvorschläge können bis zum 25. Oktober 2023 beim Regionalmanagement der LEADER-Region Bautzener Oberland eingereicht werden. Der Koordinierungskreis wird die eingereichten Projektvorschläge voraussichtlich am 6. Dezember 2023 anhand festgelegter Kriterien bewerten und auswählen.

Weitere Informationen sind unter www.bautzeneroberland.de abrufbar.

Marlen Martin und Susanne Porcu vom Regionalmanagement der Region Bautzener Oberland stehen bei Fragen gern zur Verfügung.

Vor Einreichung des Antrages ist ein Beratungstermin mit den Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements durchzuführen. Termine dafür können telefonisch unter 03592 – 54 26 910 oder per Email unter bzw. vereinbart werden.   

[Download]

Foto zu Meldung: LEADER - Projektaufruf

Informationen Änderungen sächsische Bauordnung

(28. 06. 2022)

Der sächsische Landtag hat zum 01. Juni 2022 grundlegende Änderungen in der sächsischen Bauordnung (SächsBO) beschlossen (Inkrafttreten am 08.06.2022).

 

Neben vielen Formulierungsänderungen und -ergänzungen und die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Digitalisierung der Bauverwaltung sind dabei auch wesentliche Änderungen im Bereich der verfahrensfreien Bauvorhaben sowie Regelungen für Bestandsgebäude enthalten. Wesentliche Punkte dabei sind:

 

Rauchmelderpflicht auch für Bestandsgebäude (§ 47 Abs. 4 SächsBO):
Bisher war die Rauchmelder-Ausstattung nur für Neubauten sowie bei bauaufsichtlich relevanten, wesentlichen Änderungen oder bei Nutzungsänderungen rechtmäßig errichteter Bestandsbauten vorgeschrieben (seit 01.01.2016). Künftig müssen nun auch in Bestandsgebäuden bestimmte Räume mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden, und zwar Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen. Die Vorschrift gilt nicht nur für Wohnungen, sondern auch für entsprechende Räume in Beherbergungsstätten, Tageseinrichtungen für Kinder, Menschen mit Behinderung sowie alte Menschen, für Krankenhäuser, sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Personen und für Wohnheime. Für die Umsetzung bleibt eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2023.
Ausweitung der Verfahrensfreiheit (§ 61 Abs. 1 SächsBO):
Bislang waren eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich, genehmigungsfrei. Neu sind Gebäude (ohne Geschossangabe) bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei. Weiterhin wurde die Maßgabe für Einfriedungen erweitert. Verfahrensfrei ist nun die offene, sockellose Einfriedung für Grundstücke mit nicht mehr als 5.000 m² Grundfläche, die der Schaf- und Ziegenhaltung dienen. Erweitert wurde auch die Fläche für nicht überdachte Stellplätze. Bislang galt hier die Verfahrensfreiheit bis zu 50 m² je Grundstück und deren Zufahrten, neu ist nun eine Fläche für nicht überdachte Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder bis zu 100 m² je Grundstück und deren Zufahrten. Aufgehoben wurde hingegen die Verfahrensfreiheit für Wochenendhäuser auf Wochenendplätzen.
Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung (§ 65 Abs. 2a SächsBO):
Für kleinere Vorhaben ist auch bauvorlageberechtigt, „wer Meisterin oder Meister des Maurer-, Betonbauer- oder des Zimmerhandwerks ist oder diesen nach § 7 Abs. 3, 7 oder 9 der Handwerksordnung gleichgestellt ist.“ Demnach bedarf es für kleinere baugenehmigungspflichte Vorhaben, z.B. für freistehende, eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 80 m² keines Architekten oder gelisteten Ingenieurs mehr, sondern einer Meisterin/eines Meisters des o.g. Handwerks.
Abstand zu Windenergieanlagen (§ 84 Abs. 5 SächsBO):
In der sächsischen Bauordnung ist der Abstand neuer Windenergieanlagen zu Wohnsiedlungen auf 1.000 Meter festgelegt. Diese Regel gilt für fünf oder mehr Wohngebäude. Vom Mindestabstand darf abgewichen werden, wenn es um das "Repowering" bestehender Anlagen geht – also das Nachrüsten bestehender Anlagen – oder wenn der Abstand im Außenbereich auf Wunsch der Gemeinde unterschritten werden soll. Dazu ist ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich.

 

Für weitere Fragen und Erklärungen steht Ihnen die Gemeinde Sohland a.d. Spree zu den gewohnten Öffnungszeiten des Rathauses gern zur Verfügung.

Sächsische Ehrenamtskarte in der Gemeinde Sohland

(09. 06. 2022)

Sächsische Ehrenamtskarte der Gemeinde Sohland a.d. Spree

 

Ein Drittel aller Bürgerinnen und Bürger in Sachsen engagiert sich ehrenamtlich. Alle Engagierten bringen sich mit Zeit und Energie zum Wohle anderer ein. In sehr vielfältigen Bereichen und in unterschiedlichem Umfang leisten Menschen ohne Vergütung wertvolle Beiträge für das Gemeinwesen.

Eine attraktive Möglichkeit der Wertschätzung für bürgerschaftliches Engagement ist die Sächsische Ehrenamtskarte. Das Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« ist ein Angebot an alle sächsischen Gemeinden sowie Vereine, Verbände und andere Träger des Engagements, das Ehrenamt der Bürgerinnen und Bürger zu würdigen. Zahlreiche Kooperationspartner beteiligen sich am Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« und bieten den Inhabern der Karte verschiedene Vergünstigungen an, zum Beispiel beim Besuch von Schwimmbädern, Schlössern und Museen.

 

Die Sächsische Ehrenamtskarte gilt grundsätzlich für einen Zeitraum von drei Jahren (bis zum 31.12.2024).

 

Um die Sächsische Ehrenamtskarte der Gemeinde Sohland a.d. Spree beantragen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Dauer des Engagements vor Antragstellung: mindestens zwei Jahre
  • durchschnittliches Engagement: mindestens drei Stunden wöchentlich
  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bzw. Einsatzort: Freistaat Sachsen

 

Jugendleiter können die Sächsische Ehrenamtskarte parallel zur Jugendleitercard erhalten.

 

Ihr Antrag wird durch die Trägerorganisation bestätigt, für die bzw. in deren Rahmen das ehrenamtliche Engagement erfolgt. Trägerorganisationen können sein:

  • als gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Stiftungen
  • Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen
  • Kirchgemeinden und Religionsgemeinschaften sowie
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte

 

Wenn Sie außerhalb Sachsens wohnen, Ihr Engagement jedoch in unserer Kommune erfolgt, können wir Ihnen ebenfalls eine Sächsische Ehrenamtskarte ausreichen.

 

Ehrenamt ist das Rückgrat unserer Gesellschaft, nutzen Sie daher auch die vielfältigen Möglichkeiten der sächsischen Ehrenamtskarte und stellen einen Antrag über ihren Verein oder eine andere Trägerorganisation bei der Gemeinde Sohland a.d. Spree. Anträge können ab sofort beim Bürgerbüro eingereicht werden.

 

weitere Informationen

Antrag sächsische Ehrenamtskarte

Zensus 2022

(10. 05. 2022)

Zensus 2022 - Das Wichtigste im Überblick

Die Europäische Union verpflichtet ihre Mitgliedstaaten, alle zehn Jahre einen Zensus durchzuführen. Der Zensus 2022 in Deutschland ist eine Kombination aus der registergestützten Verfahren und Befragungen. Zu diesen Befragungen gehört die Personenerhebung und die Gebäude- und Wohnungszählung. In Sachsen ist das Statistische Landesamt zuständig.

Für die Organisation der Vorbereitung und Durchführung der Personenerhebung vor Ort wurden in Sachsen 48 Erhebungsstellen eingerichtet. Eine Übersicht der eingerichteten Erhebungsstellen finden Sie unter: https://zensus.sachsen.de/erhebungsstellen.html

Haushaltebefragung im Rahmen der Personenerhebung

kurzes persönliches Interview aller Haushalte an ausgewählten Stichprobenanschriften

und allen Bewohnerinnen und Bewohnern von Wohnheimen.

 

Stichtag der Befragung ist der 15. Mai 2022 (= Tag der Wohnsituation) Abschluss der Befragungen vor Ort ist nach ca. drei Monaten

Ein Teil der Befragten gibt über einen Online-Fragebogen zusätzlich Auskunft zur Wohnsituation, Schul- und Ausbildung oder Erwerbstätigkeit.

 

In wenigen Haushalten und Wohnheimen wird mit einer Wiederholungsbefragung die Qualität der Ergebnisse überprüft.

Es besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht.

Für die Befragungen wurden von den Erhebungsstellen Interviewerinnen und Interviewer sogenannte Erhebungsbeauftragte - ausgewählt, umfassend geschult und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

 

Die Erhebungsbeauftragten melden das persönliche Interview im Vorfeld mit einem Terminvorschlag durch ein Ankündigungsschreiben in Form eines sogenannten Selfmailers im Briefkasten mit ihrem Namen an (siehe Anlage 1). Die darauf vermerkten Telefonnummern der Erhebungsbeauftragten sowie der Erhebungsstelle können bei Rückfragen oder Terminverschiebungen genutzt werden.

Mit einem offiziellen personalisierten Ausweis können die Erhebungsbeauftragten gegenüber den Auskunftspflichtigen ihre Identität nachweisen. Dieser wurde durch die zuständige Erhebungsstelle ausgestellt.

Für die Befragungen muss kein Zugang zur Wohnung für die Erhebungsbeauftragten gewährt werden. Die Befragungen können an der Tür oder im Flur erfolgen.

Die Befragung dauert jeweils nur wenige Minuten und umfasst beispielsweise Angaben zur Haushaltsgröße, zum Namen, Geschlecht und Familienstand sowie Staatsangehörigkeit.

Ein Teil der auskunftspflichtigen Personen erhält im Anschluss Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen, um zusätzlich Auskünfte zur Wohnsituation, Schul- und Ausbildung oder Erwerbstätigkeit zu erteilen.

 

Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ)

postalische Erhebung, wird direkt durch das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen durchgeführt.

kein persönliches Interview, sondern Online-Fragebogen für alle Personen mit Haus- und Wohnungseigentum oder deren Verwalter zu ihren Immobilien, bspw. zu Baujahr, Größe, Ausstattung etc.

 

Post vom Statistischen Landesamt mit Zugangskennung zum Online-Fragebogen am

9. und 11. Mai 2022 (siehe Anlage 2)

Es besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht.

Sicherheit

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Statistischen Landesamtes und der Erhebungs-

stellen sowie die Erhebungsbeauftragten unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und der statistischen Geheimhaltungspflicht.

 

Die Online-Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt.

Einzeldaten werden nicht an Dritte weitergegeben, auch nicht an andere Behörden außerhalb der Statistik.

 

Personenbezogene Daten werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt von weiteren Angaben getrennt und gelöscht, sodass keinerlei Rückschlüsse auf die Person möglich ist.

Mehr Informationen finden Sie unter:

Darüber hinaus steht Ihnen die zuständige Erhebungsstelle bei Fragen zur Verfügung.

©

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

 

[Ankündigungsschreiben]

[Anschreiben_GWZ]

Gemeinsam aufbrechen - Beteiligen Sie sich an der Umfrage für die neue LEADER-Strategie!

(09. 11. 2021)

Der Rückblick auf die vergangenen Jahre LEADER-Förderung zeigt: Gemeinsam haben wir etwas bewegt. Von 2014 bis jetzt konnten bereits über 250 Projekte mit LEADER-Mittel unterstützt werden. Sei es der Ausbau des Vereinshauses, die Sanierung einer Kindertagesstätte, die Wiedernutzung eines denkmalgeschützten Dreiseithofes durch eine Familie, das Ferienhaus in der alten Scheune, die Unterstützung des Unternehmers bei Geschäftsräume, das Konzert in der Kirche oder die Ausstellung des Künstlers: Jedes Vorhaben trägt dazu bei, die Lebensqualität in unserer Region zu erhalten und unsere Region zu stärken.

 

Das bereits Begonnene soll in der kommenden Förderperiode ab 2023 fortgeführt werden. Dafür brauchen wir Sie! Sagen Sie uns, wo der Schuh drückt, was die Region braucht und wie wir sie gemeinsam gestalten können. Wir bitten Sie darum, sich kurz Zeit für die Beantwortung ein paar weniger Fragen zu nehmen.

 

Hier geht es zur Umfrage

Informationen zum energieeffizienten Wiederaufbau nach Hochwasserschäden im Juli 2021

(29. 09. 2021)

 

Die Energieagentur Bautzen informiert: 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

im Juli diesen Jahres wurde auch unser Landkreis Bautzen von teils heftigen Starkregenereignissen betroffen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Betroffene von Hochwasserereignissen und teilt auf der Homepage folgendes mit:

 

„Auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kann mit den bestehenden Möglichkeiten genutzt werden, um den Betroffenen beim energieeffizienten Wiederaufbau zu helfen. Das BAFA unterstützt dies über eine schnelle, bevorzugte Umsetzung der Verfahren. Ab sofort werden Anträge im Bundesförderprogramm Energieeffiziente Gebäude bevorzugt bearbeitet, die aus den vom Hochwasser betroffenen Gebieten stammen. Bürgerinnen und Bürger, die nicht vom Hochwasser betroffen sind, bitten wir um Verständnis, dass sich ihre Antragsbearbeitung dadurch ggf. um einige Tage verzögern kann.“ 

 

und weiter:

 

„Viele Menschen in den Hochwassergebieten haben ihr ganzes Hab und Gut verloren. Sie stehen in den kommenden Monaten und Jahren vor der enormen Aufgabe, die Schäden des Hochwassers 2021 zu beseitigen. Um sie dabei zu unterstützen, wurden Ausnahmen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. Den Betroffenen wird so ermöglicht, beim Wiederaufbau die Energieeffizienz des Gebäudes und das emissionsfreie Heizen auf Basis erneuerbarer Energien zu berücksichtigen.

 

Für Betroffene des Hochwassers 2021 sind bei der Beantragung einer Förderung im Rahmen der BEG folgende Ausnahmen möglich:

 

1. Vorhabenbeginn: Mit dem Vorhaben kann bereits vor Antragstellung begonnen werden. Das heißt, auch wenn der Wiederaufbau schon angelaufen ist, kann immer noch eine Förderung beantragt werden. Der Antrag muss bis zum 31. Juli 2023 gestellt werden.

 

2. Möglichkeit eines Wiederantrags: Im Rahmen des Hochwassers wurden Anlagen oder Bauten beschädigt, die bereits einmal durch Bundesmittel gefördert wurden? Dann kann auch innerhalb der Sperrfrist aus der BEG oder BEG-Vorgängerprogrammen (z. B. bezogen auf die Mindestnutzungsdauer der geförderten Maßnahme) ein neuer Förderantrag in der BEG gestellt werden. Außerdem werden erhaltene Fördermittel aus der BEG oder den Vorgängerprogrammen nicht zurückgefordert, wenn durch das Hochwasser die Mindestnutzungsdauer nicht erfüllt werden konnten.

 

3. Kumulierung der BEG mit anderen öffentlichen Mitteln zur Beseitigung der Hochwasserschäden („Aufbauhilfe“): Die Förderung der BEG kann gemeinsam mit bzw. zusätzlich zu anderen Hilfen verwendet (kumuliert) werden. Im Fall einer Kumulierung wird die Förderung erst und nur insoweit gekürzt, dass durch die BEG zusammen mit den weiteren Hilfen und unter Berücksichtigung von Schadensausgleichsleistungen Dritter, wie insbesondere Leistungen von Versicherungen, eine Förderquote von insgesamt maximal 80 Prozent (in Härtefällen bis zu 100 Prozent) der förderfähigen Kosten nicht überschritten wird.

 

Die sonstigen Regelungen der BEG bleiben von den Ausnahmeregelungen unberührt. Die Prüfung der Betroffenheit und der Kumulierungsgrenzen obliegt den Durchführern der BEG (KfW und BAFA).“

 

Zu den betroffenen Gebieten zählen auch einige Kommunen aus dem Landkreis Bautzen. 

 

Betroffene können sich gern bei der Energieagentur Bautzen zu den Modalitäten der Förderprogramme erkundigen.

 

Energieagentur des Landkreises Bautzen

Preuschwitzer Straße 20

02625 Bautzen

Telefon: 03591 380 2100

E-Mail:  

Web:      www.tgz-bautzen.de/energieagentur

Kostenfreie Webseitenerstellung für Einrichtungen in Sohland an der Spree

(22. 07. 2021)

Werden Sie Projektpartner und unterstützen Sie Azubis!

 

Das in Kooperation mit dem Förderverein für regionale Entwicklung e.V. ins Leben gerufene Förderprogramm „Sohland an der Spree vernetzt“ stellt allen öffentlichen und sozialen Einrichtungen, Vereinen, Feuerwehren und Unternehmen der Gemeinde in den kommenden Monaten exklusiv zehn Förderplätze für eine kostenfreie Erstellung einer Webseite zur Verfügung.

 

Die kostenfreie Webseitenerstellung findet im Rahmen der Azubi-Projekte statt, einer Initiative des Fördervereins für regionale Entwicklung, die es Auszubildenden und Studierenden ermöglicht ihr theoretisches Wissen an realen Webseitenprojekten praktisch anzuwenden. So entstand auch bereits die Webseite der Gemeinde Sohland an der Spree. Aufgrund der erfolgreichen bisherigen Zusammenarbeit wurde nun das Förderprogramm „Sohland an der Spree vernetzt“ ins Leben gerufen.

 

Das neue Förderprogramm ermöglicht die Neuerstellung einer Internetseite oder die Überarbeitung eines bereits bestehenden Internetauftrittes. Ortsansässigen Einrichtungen wird über dieses Kooperationsprojekt die Möglichkeit geboten, sich eine moderne Onlinepräsenz nach eigenen Vorstellungen und Wünschen erstellen zu lassen. Vom Design bis zur Programmierung, inklusive eines Projektteams, mit welchem die Projektpartner gemeinsam ihre neue Webseite planen, ist das gesamte Projekt kostenfrei. Lediglich die Speicherplatzkosten sind selbst zu tragen. Mit einem benutzerfreundlichen Redaktionssystem, können die Webseiten nach Fertigstellung von den Projektpartnern selbst bearbeitet und auf dem neusten Stand gehalten werden – ganz ohne Programmiererkenntnisse.

 

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite unter „Sohland an der Spree vernetzt“ oder unterwww.azubi-projekte.de. Interessierte können sich telefonisch unter 0331 550 474 71 oder unter beim Förderverein für regionale Entwicklung melden.

[Interessenbekundung]

[Azubi-Projekte]

[Förderverein für regionale Entwicklung e.V.]

Foto zu Meldung: Kostenfreie Webseitenerstellung für Einrichtungen in Sohland an der Spree

Allgemeinverfügung zur Erfassung und Bekämpfung von rindenbrütenden Schadinsekten

(15. 06. 2021)

Das Landratsamt Bautzen erlässt als untere Forstbehörde weitere Allgemeinverfügung zur Erfassung und Bekämpfung von rindenbrütenden Schadinsekten.

 

Dabei traf es Festlegungen

  •     zu den Gefährdungs- und Befallsgebieten,

  •     zu den Pflichten der Waldbesitzer

  •     zur Geltungsdauer der Verfügung

 

Gefährdungs- und Befallsgebiete

Die Fichten-, Kiefern- und Lärchenwälder im Landkreis Bautzen werden zu Gefährdungs- und Befallsgebieten von sogenannten "rindenbrütenden Schadinsekten" (Buchdrucker, Kupferstecher, Zwölfzähniger Kiefernborkenkäfer, Sechszähniger Kiefernborkenkäfer, Großer und Kleiner Waldgärtner, Blauer Kiefernprachtkäfer, Kiefernstangenrüssler und Großer Lärchenborkenkäfer) erklärt.

Ausgenommen sind nur jene Waldflächen, welche in einem bergbaulichen Gefahrenbereich liegen und bei denen das Sächsische Oberbergamt beziehungsweise das jeweils zuständige Bergbauunternehmen dem Waldbesitzer keine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Grundstücke erteilt hat.

 

Pflichten der Waldbesitzer

Waldgebiete kontrollieren

Waldbesitzer müssen ab sofort Ihre  Waldgebiete im Landkreis Bautzen sowie die Nadelhölzer, die dort lagern, regelmäßig auf Käferbefall kontrollieren, und zwar

  • von April 2021 bis Mitte September 2021 mindestens einmal aller zwei Wochen

  • von Oktober 2021 bis Ende März 2022 mindestens dreimal

 

Überwachung und Kontrolle dulden

Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen der unteren Forstbehörde müssen durch die Waldbesitzer geduldet werden, ebenso das Markieren der Bäume und die Erfolgskontrolle im Nachgang.

Käferbefall anzeigen

Waldbesitzer sind verpflichtet, den rindenbrütende Schadinsektenbefall sofort an das Landratsamt Bautzen, Umwelt- und Forstamt, zu melden. Dabei sind anzugeben

  • bei größeren Befallsmengen Gemarkung und Flurstück der betroffenen Waldstücke

  • bei kleineren Befallsmengen die Stückzahl der mit rindenbrütende Schadinsekten befallenen Bäume

Schadinsekten bekämpfen

Waldbesitzer müssen rindenbrütende Schadinsekten unverzüglich und wirksam bekämpfen oder bekämpfen lassen, und zwar durch

  • die Aufarbeitung des befallenen Holzes, Abtransport aus dem Wald vor dem Ausflug der Käfer und die Lagerung des aufgearbeiteten Holzes im Abstand von mindestens 500 Meter zum nächsten befallsgefährdeten Bestand

  • oder durch Entrinden der befallenen Bäume. Die Rinde ist zu entseuchen, und zwar abhängig vom Entwicklungsstand der Käferbrut entweder durch Häckseln, Verbrennen oder Kompostieren.

  • oder durch Behandlung des befallenen Holzes durch Sachkundige Personen nach § 9 des Pflanzenschutzgesetzes, so dass davon keine Befallsgefahr für gesundes Holz mehr ausgeht

 

[Weitere Informationen und die komplette Allgemeinverfügung finden Sie hier]

Amtliche Bekanntmachungen

(05. 02. 2021)

Hier werden Sie weitergeleitet zur Seite aktuelle Bekanntmachung der Gemeinde Sohland a.d. Spree.

  • Sächsischer Landespreis für Heimatforschung 2021
  • Endlagersuche für atomaren Abfall
  • Verkauf von Wohnbauflächen im Wohngebiet "Kälbersteinblick"

Unternehmensgründer - Erteilung einer Steuernummer

(20. 10. 2020)

Informationen zur steuerlichen Erfassung von Unternehmensgründern

Existenzgründer sind ab dem 1. Januar 2020 verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an ihr zuständiges Finanzamt zu übermitteln (§ 138 Abs. 4 der Abgabenordnung). Die Betroffenen erhalten deshalb keine gesonderte Aufforderung ihres Finanzamtes mehr, den Fragebogen auszufüllen und zu übersenden.

Für eine schnelle und effiziente Übersendung gibt es die Möglichkeit, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung Mein ELSTER auszufüllen und elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

 

Dieses Angebot ist kostenfrei und kann das Verfahren zur Erteilung einer Steuernummer beschleunigen.

[Dienstleistungsportal Mein ELSTER]

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