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Härtefallhilfe für Heizkosten

Sohland an der Spree, den 28. 04. 2023

In Sachsen können Privatpersonen ab dem 8. Mai und bis zum 20. Oktober 2023 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) Härtefallhilfen für gestiegene Energiekosten beantragen. Antragsberechtigt sind Betreiber von Heizungsanlagen in Privathaushalten in Sachsen, die im Jahr 2022 in besonderer Weise von den Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle beziehungsweise Koks betroffen waren. Die Härtefallhilfen richten sich neben Besitzer von Einfamilienhäusern auch an Vermieter und Wohnungseigentumsgemeinschaften. Letztere müssen erklären, dass sie die Härtefallhilfen an die Mieter weiterleiten. Mieter selbst sind nicht antragsberechtigt. Ebenso werden Energiekosten für leitungsgebundene Energieträger nicht berücksichtigt.

 

Kurzübersicht Förderprogramm ,Härtefallhilfen für Heizkosten'

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung soll digital bei der SAB erfolgen. Ausführliche Informationen enthält die Website: https://www.sab.sachsen.de/h%C3%A4rtefallhilfen-f%C3%BCr-private-haushalte-wegen-stark-gestiegener-energiekosten-f%C3%BCr-nicht-leitungsgebundene-energietr%C3%A4ger

 

Darüber hinaus soll es eine Unterstützungs- und Beratungslösung in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Sachsen für diejenigen Personen geben, die keinen Zugang zum digitalen Antragsverfahren haben.

 

Wie werden die Härtefallhilfen berechnet?

Die Mindestsumme der Erstattung liegt bei 100 Euro, die Obergrenze bei 2.000 Euro je Haushalt. Unter folgendem Link ist anhand einer Berechnungshilfe vorab prüfbar, ob eine Antragsberechtigung vorliegt: https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/

 

Wer im vergangenen 2022 (entscheidend ist das Lieferdatum) mehr als doppelt so viel für den jeweiligen Energieträger bezahlt hat als den von Bund und Ländern ermittelten Referenzpreis, kann 80 Prozent der darüber hinausgehenden Mehrkosten erstattet bekommen. Die Referenzpreise betragen für Heizöl 71 Cent pro Liter, für Flüssiggas 57 Cent pro Liter, für Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm, für Holzhackschnitzel 11 Cent pro Kilogramm, für Holzbriketts 28 Cent pro Kilogramm, für Scheitholz 85 Euro je Raummeter, Kohle/Koks 36 Cent pro Kilogramm, jeweils inklusive Umsatzsteuer. 

 

Die Sächsische Aufbaubank schaltet ab 2. Mai 2023 eine extra Hotline für Fragen zur Antragstellung und den Förderbedingungen mit gesonderter Rufnummer 0351 4910-4999 frei.

 

 

 

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